Einspeisevergütung für Photovoltaik gemäß EEG

 

Mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sind die Netzbetreiber verpflichtet den Anlagenbetreiber 20 Jahre lang plus das Jahr der Inbetriebnahme eine festgelegte Vergütung für den erzeugten Strom zu bezahlen. Ziel des Gesetzes ist der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf einen Anteil von mindestens 30% zu erhöhen.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Vergütungen für den Strom von Photovoltaikanlagen bei Inbetriebnahme im Jahr 2012.

Quelle: www.erneuerbare-energien.de

 

Photovoltaik Vergütungen für das Jahr 2012

 

Anlagenart

 

ab 01. Januar 2012

Gebäude bis 30 kWp

 

24,43 ct/kWh

Gebäude von 30 kWp

bis 100 kWp

 

23,23 ct/kWh

Gebäude von 100 kWp

bis 1.000 kWp

 

21,98 ct/kWh

Gebäude größer als

1.000 kWp

 

18,33 ct/kWh

Freiflächenanlage

 

17,94 ct/kWh

Freiflächenanlage auf Konversionsflächen

 

18,76 ct/kWh

Freiflächenanlage auf Äckern

 

keine Vergütung

Eigenverbrauch Gebäudeanlagen

ab 0 kWp bis 30 kWp

 

12,43 ct/kWh für Strommengen  

oberhalb von 30% Direktverbrauchsanteil,

sonst 8,05 ct/kWh

Eigenverbrauch Gebäudeanlagen

ab 30 kWp bis 100 kWp

 

11,23 ct/kWh für Strommengen  

oberhalb von 30% Direktverbrauchsanteil,

sonst 6,85 ct/kWh

Direktverbrauch Gebäudeanlagen

ab 100 kWp bis 500 kWp

 

9,98 ct/kWh für Strommengen  

oberhalb von 30% Direktverbrauchsanteil,

sonst 5,60 ct/kWh

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